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»Rote Liste gefährdeter Arten
Was ist die "Rote Liste" und was soll sie bewirken? Diese Liste zeigt uns sehr deutlich, wie es um die Bedrohung verschiedener Lebewesen aussieht. Sie listet gefährdete Tier- und Pflanzenarten auf, sowie gefährdete Biotoptypen, bis hin zu schon ausgestorbenen oder verschollenen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Diese Rote Liste ist kein Machwerk von idealisierten Naturschützern, sondern ein wissenschaftliches Fachgutachten. Diese Liste ist bedeutsam für die ganze Welt, denn ein Sibirischer Tiger ist hier ebenfalls aufgeführt, wie viele andere Tiere auch.
Angefangen bei den kleinsten, den Insekten, bis hin zu den großen Säugetieren, wie dem Gorilla oder dem Wal. Diese Liste zeigt uns Menschen auch, dass es für viele Spezies schon "Fünf vor Zwölf" ist. Sie sollen der Öffentlichkeit zeigen, wie es um die Gefährdungssituation für Arten und Biotope bestellt ist und welche Maßnahmen getroffen werden sollten, um die Bedrohung für noch vorhandene Bestände zu minimieren.
Auch für die gesetzliche Entscheidungen sind diese Listen von Bedeutung, denn für den Naturschutz wird dringender Handlungsbedarf aufgezeigt, der aber oft nur durch gesetzgeberische Maßnahmen gestützt werden kann. Das gilt für nationale, sowie für die internationale Koordination des Naturschutzes.
Da es wenig Sinn machen würde, mit diesen Listen weltweit zu arbeiten, gibt es für jedes Land eine eigene Liste, die sich mit den nationalen Belangen beschäftigt. Wer ist für die Ausarbeitung und die Herausgabe verantwortlich?
Normalerweise werden die nationalen Listen von den einzelnen Bundesländern herausgegeben, da hier auch ein Bezug auf die regionalen Eigenheiten genommen wird. Durch diesen regionalen Bezug haben diese nationalen Listen eine andere Bedeutung als die internationale Rote-Liste des IUCN. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz in Bonn für die Herausgabe verantwortlich, wobei es aber auch in anderen Bundesländern die entsprechenden Listen gibt, da hier auch auf geografische Besonderheiten der Standorte gezielt eingegangen werden kann. Die Belange der Küstenlandschaften unterscheiden sich nun mal von denen der Alpenregionen und die gefährdeter Tiere und Pflanzen sind damit auch in den Regionen unterschiedlich zu betrachten. Die Listen werden in bestimmten Zeiträumen immer aktualisiert um die Bestände neu zu erfassen und der Öffentlichkeit zu unterbreiten.
Neben diesen Listen gibt es aber seit 1998 eine Blaue Liste, in der Tier- und Pflanzenarten aufgeführt werden, die erfolgreich erhalten werden konnten.
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